22. Dezember 1998:
DEHOGA OV Eutin an die Stadt Eutin, Bürgermeister Grimm
Betr.: Ihr Schreiben vom 15.12.98 bezüglich der Schießanlage in Sibbersdorf
Sehr geehrter Herr Grimm,
mit Schreiben vom 15.12.98 wurde der DEHOGA Verband bezüglich der Schießanlage in Sibbersdorf um eine Stellungnahme gebeten.
Wegen der Gewichtigkeit dieser Angelegenheit haben wir unserer Landesverband mit einbezogen.
Im Jahre 1995 wurde die Schießanlage auf Bürgerinitiative hin geschlossen. Die Anlage wurde 32 Jahre von Bundeswehr und Polizei betrieben. Mit erheblichen steuerlichen Mitteln mußte Ersatz geschaffen werden. Die Größe des Grundstückes beträgt ca. 12 ha und ist Bundesvermögen. Die Aufteilung der Verwaltungsfläche fällt mit 92% an die Gemeinde Kasseedorf und mit 8% an die Stadt Eutin.
Die Schießanlage liegt im Naturpark Holsteinische Schweiz ca. 200 m entfernt zur Stadt Eutin, Ortsteil Sibbersdorf und in ca. 2.000 - 3.000 m Entfernung zur Gemeinde Kasseedorf, Ortsteil Stendorf. Der Ortsteil Sibbersdorf der Stadt Eutin hat 170 Einwohner, die Gemeinde Kasseedorf hat 1.200 Einwohner. Direkt an der Schießanlage verlaufen ausgewiesene Wanderwege, so auch der Europäische Fernwanderweg.
Nach mehreren Vorschlägen beider Seiten will die Gemeinde Kasseedorf jetzt das Grundstück erwerben und darauf den Betrieb in Form von jagdlichem und sportlichem Schießen aufnehmen. Daß sich der Tourismus durch so einen Schießbetrieb positiv entwickeln würde ist nicht von der Hand zu weisen. Daß hier dann Gastronomie mit neuen Arbeitsplätzen entstehen könnte, wäre denkbar. Diesen Effekt könnte man aber auch mit anderen Sportarten auf die sanfte Tour erzielen, die weniger Geräusche verursachen und überdies von vielen Sportlern aus den Reihen der Bevölkerung und der Urlauber ausgeübt werden. Beim Schießsport mit Feuerwaffen kann man nicht von einer Breitensportart reden, da jeder einzelne einen Jagdschein oder die Sachkundeprüfung mit Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbskarte zur Ausübung benötigt.
Wenn wir von der sportlichen Seite einmal absehen und die kalkulierbare Wirtschaftlichkeit genauer betrachten, müssen wir auch den alten Vorschlag des Kiesabbaus mit einbeziehen, der zeitlich begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Zeit und Wiederherstellung der Naturflächen wäre es immer noch möglich, das Gebiet dem Tourismus zur Verfügung stellen.
Die Wiederherstellung der Naturflächen bezieht aber auch die Entsorgung von Patronenhülsen und Geschossen aus den Altlasten mit ein, die sonst erhebliche Kosten verursachen würden. Mit der Idee eines neuen Schießbetriebes sind die Altlasten noch nicht entsorgt, sondern es würden sogar noch mehr entstehen.
Es gibt wohl keine Sachverständigen, die neben dem Gebiet, über das sie ein Gutachten abgeben sollen, ihren Wohnsitz haben und täglich mit dem Schießbetrieb leben müssen. Jedes gedämpfte Geräusch ist auf Zeit störend. Bei der alten Schießanlage entstand zumindest an den Wochenenden kein Lärm. Bei jagdlichem und sportlichem Schießen wären dies jedoch sicherlich die Hauptbetriebstage.
Aus all diesen Gesichtspunkten plädiert der DeHoGa Verband aus Rücksicht zur Bevölkerung für drei verschiedene Alternativen
1. einen Sportbetrieb, der breit gelagert ist und auch von der Bevölkerung und Touristen angenommen wird oder
2. einen sanften Tourismus mit Gastronomie, die hier entstehen könnte oder
3. einen zeitlich begrenzten Kiesabbau mit Entsorgung der Altlasten und Wiederherstellung der Natur.
DeHoGa Ortsverband EutinDeHoGa Landesverband Schleswig Holstein
gez. Heino Gülzowgez. Axel Alm
20. August 2003:
DEHOGA OV Eutin an das Amt Schönwalde
Entwurf des B-Plans Nr. 9 der Gemeinde Kasseedorf
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bereits am 22. Dezember 1998 hatten wir in einem Schreiben an die Stadt Eutin unsere Bedenken gegen ein Schießzentrum in Kasseedorf zum Ausdruck gebracht. Diese Stellungnahme erhalten wir aufrecht und ergänzen sie im folgenden.
Der DEHOGA ist seinerzeit von einer möglichen positiven touristischen Entwicklung ausgegangen. Das bewerten wir heute anders. Wir glauben, dass es vor allem wichtig ist, die angestammten Gäste in der Region zu halten. Wir merken, dass wir immer mehr in Konkurrenz mit den neuen Bundesländern und hier besonders mit Mecklenburg-Vorpommern stehen. Mit einem Schießplatz wird man in diesem Zusammenhang nicht werben können. Dafür ist der Interressentenkreis einfach zu gering. Unsere Gäste sind überwiegend Erholungsurlauber. Sie kommen wegen der Schönheit unserer Landschaft und der insgesamt guten verkehrlichen Erschließung. Sie schätzen die Gastronomie und den guten Service unserer Häuser.
Die Reichweite der hörbaren Schüsse ist größer als wir ursprünglich angenommen haben. Damit werden auch die Störungen für die Erholungsurlauber größer. Wir haben uns umgehört, auch die Anbieter von Urlaubsunterkünften sind mittlerweile sehr besorgt.
Es wird sich nach unserer Auffassung auf dem Schießplatzgelände auch kein Gastronomiebetrieb mit neuen Dauerarbeitsplätzen ergeben. Einen vereinsintern, vom Platzwart geführten Cafèteria-Betrieb, wie in den meisten anderen Sportstätten, halten wir dagegen für möglich.
Die Naturparks nehmen bundesweit eine Fläche von 25% ein. Auch nach den neuesten Leitideen wird besonders Wert darauf gelegt, dass es durch neue Einrichtungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Kernkompetenzen des Naturparks kommt. Nicht jeder beliebige Bereich kann zu einem Naturpark erklärt werden. Für den Naturpark Holsteinische Schweiz gilt, dass die landschaftliche Topographie zusammen mit den Wäldern, Seen und Kulturflächen den landschaftlichen Reiz und die Einmaligkeit ausmachen.
Aus unserer Sicht ist es nicht denkbar, dass wir unsere alten Übernachtungsgäste dazu bewegen können, weiterhin zu uns zu kommen, nachdem sie erfahren haben, dass in der Nachbarschaft ein Schießplatz entsteht. Erholungssuchende, die unsere Region nicht kennen, aber von dem Schießplatz gehört haben, werden wir nie gewinnen. Unserer Auskunftspflicht gegenüber anfragenden Gästen konnten wir bisher mit den Begriffen ruhige Erholungslandschaft, ruhige Wanderwege, mitten im Naturpark "Holsteinische Schweiz", "Heilklimatischer Kurort" Eutin, überzeugend nachkommen. Wir sind davon überzeugt, dass sich Gäste, die sich erholen wollen, nicht an immer wieder knallenden Schüssen erfreuen noch daran gewöhnen können oder wollen. Vielmehr werden sie nach diesem Erlebnis dieser Region fernbleiben und im Bekanntenkreis eine Negativaussage über ihren Urlaubsort abgeben.
Wir betrachten die Planung mit großer Sorge und lehnen sie in der vorgelegten Form ab. Es muss heutzutage möglich sein, Kugelschüsse in Röhren abzugeben, die zudem noch mit Erde überschüttet werden. Das wäre aktiver Schallschutz. Für die Schrotschüsse müssten andere Standorte gefunden werden.
Neben allen touristischen Überlegungen darf man die Bevölkerung nicht vergessen, die in der Nähe des Schießplatzes wohnt. Es gibt wohl keine Sachverständigen, die ein Schallgutachten über dieses Gebiet abgeben sollen, die ihren Wohnsitz dort haben oder täglich mit diesem Schießbetrieb leben müssen. Jedes wiederkehrende Geräusch, auch wenn es gedämpft und zulässig ist, ist auf Dauer störend und kann zu Gesundheitsschäden führen.
In unserer Sorge um die Zukunft des Tourismus in diesem Gebiet sind wir nicht allein. Uns liegen im Ergebnis gleich lautende Beschwerden des Beherbergungsgewerbes vor, die insgesamt ca. 650 Betten allein im gesamten Bereich der Stadt Eutin repräsentieren. Wir treten deshalb auch im Namen dieser Anbieter von Urlaubsquartieren dafür ein, die vorgelegte Planung grundlegend neu zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
DeHoGa Ortsverband EutinDeHoGa Landesverband Schleswig Holstein
gez. Heino Gülzowgez. Axel Alm
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